Informationen zur Mitgliedschaft
im Deutschen Jagdterrier-Club e. V. |
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| Voraussetzungen gemäß der Satzung |
| Mitglied im Deutschen Jagdterrier-Club-Club kann werden, wer die Satzung, die Prüfungsordnung, die Zuchtordnung und alle sonstige Bestimmungen des DJT-Clubs e. V. anerkennt und willens ist, zum Wohle der Rasse zu wirken. |
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| Mit der Aufnahme in
den Deutschen Jagdterrier-Club e. V. werden Rechte und Pflichten
aus der Satzung und
allen sonstigen Bestimmungen des DJT-Clubs e. V. sowie aus
den moralisch-ethischen und juristischen Grundsätzen über
die waidgerechte Jagdausübung und den tierschutz-gerechten
Jagdhundeeinsatz übernommen. |
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| Diese, o. a. Vorausetzungen, haben zur Folge, dass keine Minderjährigen aufgenommen werden können; Ausnahmen sind ab einem Alter von mindestens 16 Jahren möglich. |
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| Aufnahmeantrag |
| Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Schatzmeister des DJT-Clubs e. V.. |
Anträge auf Mitgliedschaft sind beim Geschäftsführer oder Leiter der zuständigen Landesgruppe
( siehe Landesgruppen ) erhältlich oder können von diesen Web-Seiten ( siehe Service , Formulare ) herunter geladen werden ( Download ). |
Der Aufnahmeantrag ist an den Leiter der zuständigen Landesgruppe zu senden, welcher ihn,
nach Stellungnahme, an den Schatzmeister weiterleitet. |
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| Landesgruppen |
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| Der Deutsche Jagdterrier-Club e. V. gliedert sich in die nachstehenden 14 Landesgruppen: |
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| Baden-Württemberg |
| Bayern |
| Brandenburg (einschließlich Berlin) |
| Hessen |
| Mecklenburg-Vorpommern |
| Niedersachsen (einschließlich Bremen) |
| Nordrhein (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen) |
| Rheinland-Pfalz |
| Schleswig-Holstein (einschließlich Hamburg) |
| Saarland |
| Sachsen |
| Sachsen-Anhalt |
| Thüringen |
| Westfalen (Regierungsbezirke Münster, Arnsberg u. Detmold d. Bundeslandes Nordrhein-Westf.) |
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| ( siehe Landesgruppen ) |
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| Bezüglich der Zuordnung zu unseren Landesgruppen gilt das Territorialprinzip, das heißt der Antragsteller wird Mitglied derjenigen Landesgruppe, in deren Bereich er seinen Wohnsitz hat. |
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| Arbeitsgruppen |
| Die Zugehörigkeit zu den 53 Arbeitsgruppen, den Untergliederungen unserer Landesgruppen ist freigestellt, in der Regel wird der Antragsteller Mitglied derjenigen Arbeitsgruppe, die seinem Wohnsitz am nächsten gelegen ist. |
| ( siehe Landesgruppen / Arbeitsgruppen ) |
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| Aufnahmegebühr |
| Für die Neuaufnahme in den Deutschen Jagdterrier-Club e. V. wird eine Aufnahmegebühr von 15,00 € erhoben. |
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| Mitgliedsbeitrag |
| Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt generell (unabhängig vom Zeitpunkt der Neuaufnahme innerhalb eines Kalenderjahres) zurzeit 40,00 €. |
Er ist jährlich bis zum 31. Januar des Geschäftsjahres für Bankabruf verfügbar zu stellen, das heißt,
bei "Inländern" ist die Erteilung eines Einzugsermächtigung Voraussetzung einer Aufnahme.
Bei Mitgliedern aus dem "Ausland" ist das Verfahren de Bankabrufes nicht möglich, sie haben ohne weitere Aufforderung durch den DJT-Club e. V. (Rechnung) den Beitrag am 01.02. jedes Jahres spesenfrei zu überweisen. |
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| Einzugsermächtigung |
| Voraussetzung einer Neuaufnahme von Inländern in den Deutschen Jagdterrier-Club e. V. ist die Vorlage einer Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift ( siehe Service, Formulare, Antrag auf Mitgliedschaft, 2. Seite ). |
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| Aufnahmetermin |
| Die Aufnahme von Neumitgliedern
durch den Schatzmeister erfolgt in der Regel zu Beginn jeden
Monats. |
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| Bestätigung |
| Das Neumitglied erhält vom Schatzmeister eine schriftliche Aufnahmebestätigung sowie je ein Exemplar der Satzung, der Prüfungsordnung und der Zuchtordnung. |
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| Gültigkeit |
| Die Mitgliedschaft tritt erst in Kraft, wenn die Aufnahmegebühr und der erste Jahresbeitrag bezahlt sind. |
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| Kündigung |
| Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist, unabhängig von geleisteten oder geschuldeten Beitragszahlungen, nur bis zum 30. November des Kalenderjahres auf das Jahresende möglich, muss schriftlich beim Schatzmeister erfolgen und wird von diesem in schriftlicher Form bestätigt. |
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| Führen auf Prüfungen des DJT-Clubs e. V. und des JGHV e. V. |
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| Jagdscheininhaber |
| Gemäß 1.02 unserer Prüfungsordnung muss der Führer eines Hundes den Besitz eines eigenen, gültigen Jagdscheines nachweisen. |
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| Nichtjäger |
| Der Prüfungsleiter kann Ausnahmen in Einzelfällen zulassen, wenn sie aus züchterischen oder jagdlichen Gründen notwendig sind. |
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| Als Gründe können nur anerkannt werden: |
| - Jagdscheinanwärter, |
| - langjährige Mitglieder und Führer im Rahmen der Besitzstandswahrung, |
| - ehemalige Inhaber des kleinen Jagdscheines der ehemaligen DDR, |
| - Familienangehörige bei Erkrankung des Führers. |
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| Hat ein Interessent für die Mitgliedschaft im Deutschen Jagdterrier-Club e. V. keine Jägerprüfung abgelegt, so ergibt sich, dass er nach Aufnahme in den Deutschen Jagdterrier-Club e. V. keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung als Führer zu einer Prüfung des DJT-Clubs e. V. oder des Jagdgebrauchshundverbandes e. V. hat. |
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| Sofern er uns mittels spezieller Erklärung versichert, dass er über diese, juristisch bedeutsame Sachlage informiert wurde, kann eine Aufnahme erfolgen. |
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| Nachrichtenblatt (Vereinszeitschrift) |
| Mittels des Nachrichtenblattes, dem offiziellen Mitteilungsblatt, informiert der Deutsche Jagdterrier-Club e. V. vierteljährlich (März, Juni September, Dezember) unter anderem über Ausschreibungen von Prüfungen, Mitteilungen des Vorstandes und der Landesgruppen und Prüfungsergebnisse aber auch über interessanten Informationen für den Hundehalter, -führer und -züchter. |
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| Der Bezug des Nachrichtenblattes ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. |
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Zuchtrecht und Zwingerschutz
haben nur Mitglieder des Deutschen Jagdterrier-Clubs e. V.., welche berechtigt sind, einen Jagdschein zu lösen. |