Hauptzuchtwart

 

 


Elektronische Kennzeichnung der Welpen
mit Transponder-Chips


Die Hauptversammlung des Deutschen Jagdterrier-Clubs e. V. hat am 19.03.2011 beschlossen, dass ab 01. Mai 2011 alle Welpen mit Transponder-Chips elektronisch zu kennzeichnen sind.

Zur Anwendung kommenden Chips welche den Ländercode 276 (Deutschland), die FCI-Standard-Nr.103 (Deutscher Jagdterrier) sowie als letzte Ziffern die fünfstellige Zuchtbuchnummer tragen.

Auf der Grundlage der, mittels Wurfmeldeschein zum Eintrag gemeldeten Welpen werden die Chips durch die Zuchtverantwortlichen des DJT-Clubs e. V. beim Hersteller angefordert.
Sie werden dem Züchter direkt zugesandt, wobei die Postdienste den elektronischen Lieferschein mit gescannter Unterschrift des Empfängers zur Bestätigung der Lieferung verwenden.

Es ist dem Züchter überlassen, ob er die Transponder von einem Tierarzt oder vom Landeszuchtwart des DJT-Clubs bzw. seinem Beauftragten (mit Sachkundenachweis) setzen lässt.

Eine Wurfabnahme durch den Landeszuchtwart bzw. seinen Beauftragten kann nur nach Identifizierung der Welpen mittels der Transponder-Chips erfolgen.

Auch die Züchter benötigen ein Lesegerät zur Identifikation ihrer Welpen. Ein solches kann von unseren Züchtern unter Angabe von Adresse und Züchter-Nummer per E-Mail beim Hauptzuchtwart bestellt werden. Die Kosten betragen einschließlich MWSt. 127,00 €, die im Voraus zu zahlen sind. Wird das Lesegerät zeitgleich mit der Wurfmeldung bestellt, erfolgt die Auslieferung mit den Transpondern und das Versandporto entfällt.

Ältere Hunde können - nach Überprüfung der Tatowierungs-Nummer oder anderer eindeutiger Art der Identifikation - nachträglich mit einem Transponder-Chip der oben genannten Ausführung gekennzeichnet werden. Die Bestellung erfolgt formlos und ausschließlich über den Hauptzuchtwart Paul Schmid.