1. Allgemeines
Der Deutsche Jagdterrier gehört zu den Rassen, bei denen Linsen-luxation (LL) auftreten kann.
Eine Erblichkeit ist zweifelsfrei nachgewiesen.
Aus der Verpflichtung des Vereins nach § 2.4 und 3.4 der Zuchtordnung, nach § 1.7 der Rahmenzuchtordnung des VDH sowie § 11 b des
Tier-schutzgesetzes werden die nachfolgenden Maßnahmen zur Eindäm-mung der Linsenluxation verbindlich festgelegt.

2. Bestimmung des Erbfehlerrisikos
Es wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass ein mutiertes Hauptgen für Linsenluxation verantwortlich ist, das rezessiv vererbt wird.
Der Deutsche Jagdterrier-Club e.V. bedient sich zur Berechnung des Erbfehlerrisikos einer anerkannten Methode, um das Risiko für die Vererbung der Disposition für LL zu beschreiben.
Dazu wird das Verfahren GGW (Geschätzte Genotyp-Wahrscheinlich-keit) unter Einbeziehung der Informationen von allen Verwandten verwendet.
Für jeden Hund wird die Wahrscheinlichkeit angegeben, den Genotyp AA (reinerbig gesund), Aa (Anlageträger für LL) und aa (reinerbiger Mutationsträger) zu haben. Zusätzlich wird daraus der P-Wert abge-leitet, der das Risiko angibt, dass das mutierte Gen weitervererbt wird.

3. Information
Als Informationen für die Risikoberechnung dienen alle bisher bekannt gewordenen Erkrankungsfälle.

Für die zukünftigen Meldungen bedarf es der Bestätigung vom Deutschen Jagdterrier-Club e. V. anerkannter Ophthalmologen (Vertrauenstierärzte LL), um seriöse und gesicherte Diagnosen zu erhalten.

Aufgabe dieser Tierärzte ist es auch, die Identität des Hundes zu prüfen und eine Blutprobe zur Sicherung der Abstammung und Identität zu nehmen.

4. Zeitpunkt der Berechnung/Informationspflicht
Die Berechnung der Genotypenwahrscheinlichkeit wird nach Möglich-keit sofort nach dem Bekannt werden eines neuen LL-Falles durch-geführt. Die aktuellen Daten sind den Züchtern zugänglich zu machen. Vierteljährlich, zu Anfang des Quartals, sind die Listen und/oder DOGBASE an Vorstand, den Zuchtbeirat sowie an die Landeszucht-warte zu verschicken. Die darin aufgeführten Zuchtwerte sind verbindlich für die Auflagen, die sich aus dem Zuchtplan ergeben.

5. Auflagen
Von der Zucht ausgeschlossen sind die Eltern und direkten Nach-kommen von an LL erkrankten Hunden, diese Tiere selbst (entsprech-end § 2.4 bzw. 3.4 der Zuchtordnung) sowie sonstige Tiere, die einen P-Wert > oder gleich 0,3 haben.
Hunde, die nach der Zuchtordnung zur Zucht zugelassen sind, dürfen nur in Paarungen eingesetzt werden, wenn das sich daraus für die Welpen ergebende Risiko für LL einen bestimmten Grenzwert nicht über-schreitet.
Dieser Wert ergibt sich aus dem Produkt der P-Werte beider Paarungs-partner. Zurzeit wird ein Grenzwert von 0,02 (2% Risiko für Genotyp aa) als obere Grenze festgelegt.
Es wird empfohlen, möglichst geringere Werte anzustreben.
Der Züchter muss sich vor dem Belegen der Hündin beim Landeszucht-wart über die Zulässigkeit der Paarung bezüglich der Linsenluxation zeitnah informieren.

6. Verstöße
Verstöße gegen die Auflagen des Zuchtplanes werden als Verstöße gegen die Zuchtordnung geahndet.

7. Gewährleistung der Züchter
Zusammen mit der Ahnentafel erhält der Käufer eine Gewährleistungs-zusage bezüglich der LL des Welpen.
Zur Abdeckung des unkalkulier-baren Restrisikos ist vom Deutschen Jagdterrier-Club e.V. eine Solidarkasse zu organisieren, aus der Besitzer von an LL erkrankten Hunden eine Beihilfe zur Behandlung oder Neubeschaffung eines Hundes erhalten.

8. Gültigkeit
Die Bestimmungen dieses Zuchtplanes treten zum 01.01.2004 in Kraft. Der Vorstand ist berechtigt, in Zusammenarbeit mit dem Zuchtbeirat unter Einbeziehung wissenschaftlicher Beratung die Bestimmungen des Zuchtplanes den gegebenen Verhältnissen und aktuellen Erkenntnissen anzupassen.