Manfred Kühne
Aufgaben als Ehrenvorsitzender
Nach § 9 (1) und § 9 (2) der Satzung und gemäß § 26 BGB:
- die gesetzliche Vertretung des DJT-Clubs e. V.
Gemäß § 9 (2) und § 10 der Satzung:
- die Einberufung und Leitung von Hauptversammlung und Vorstandssitzungen einschließlich Vorschlag des Protokollführers;
- die Herausgabe des Nachrichtenblattes (NRB) nach Presserechts-Rahmengesetz.
Gemäß § 9 (9) der Satzung:
- die Erstellung und Ergänzung des Geschäftsverteilungsplanes und Bekanntgabe im NRB.
Ferner zuständig für:
- die Berufung und Abberufung von VDH Spezialzuchtrichtern im Einvernehmen mit dem Vereins-Zuchtrichter-Ausschuss;
- die Entwicklung und Pflege von Auslandsverbindungen;
- die Mitgliedschaft im Präsidium des Internationalen Verbandes für Deutsche Jagdterrier (IV- DJT);
- die Durchführung von Arbeitsbesuchen bei Landes- und Arbeitsgruppen;
- die Pflege der Verbindungen zum Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) und zum Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV);
- die Verbindung des Vorstandes zu Ehrenrat, Finanzbeirat, Juristischem Beirat, Zuchtbeirat, Vereins-Zuchtrichter-Ausschuss und Kommission für das Prüfungswesen;
- die Ausstellung der Urkunden für Ehrennadeln im Kranz, langjährige Mitgliedschaft, Ehrenmitglieder und Führerbruch des DJT-Clubs e.V.
- den Tierschutz (auch gegenüber dem VDH als Beauftragter des Vorstandes)