Heinrich Masemann
Aufgaben als Stellvertr. Zuchtbuchführer
Nach § 8 (2) und § 9 (6) der Satzung: die Vertretung des Zuchtbuchführers.
Ferner zuständig für:
- die Erstellung des Manuskriptes für das Gebrauchshundestammbuch;
- die Vergabe der DGStB-Nummern;
- die Bearbeitung von Anträgen auf Zwingerschutz FCI und VDH;
- die Veröffentlichung von Zwinger- An und Abmeldungen im Nachrichtenblatt;
- die zentrale, bundesweite Welpenvermittlung;