Alfred Zimmerling
Aufgaben als Zuchtbuchführer
Nach § 9 ( 6 ) der Satzung verantwortlich für:
- die Leitung der Zuchtbuchstelle gemäß der gültigen Zuchtordnung;
- die Führung der Leistungsregister;
- die Führung und die Herausgabe des Zuchtbuches;
- die Eintragungen im Deutschen Gebrauchshunde-Stammbuch ( DGStB ) des JGHV;
Gemäß § 8 (5) der Satzung beteiligt an Entscheidungen der Zuchtkommission (Zuchtbeirat, Hauptzuchtwart und Zuchtbuchführer).
Ferner zuständig für:
- die Erarbeitung u. Überwachung der Zuchtordnung (ZO) sowie die Klärung auftretender Zweifelsfragen in Zusammenarbeit mit dem HZW;
- bei Bedarf die Mitarbeit bei Züchterseminaren;
- die Führung der Register der Zuchtrüden und -hündinnen einschließlich deren Besitzer;
- die Ausstellung von Deckscheinen;
- die Wurfeintragung;
- die Zuchtzulassung und -sperre;
- Zuchtbuchsperrungen und deren Aufhebung die Zuchtangelegenheiten (Deckscheine, o. ä.) im Zusammenhang mit dem Ausland, ggf. in Absprache mit dem HZW.