Kassenführung der Landes- und Arbeitsgruppen

Die Landes- und Arbeitsgruppen gelten vereinsrechtlich und steuerrechtlich als Untergliederungen des Deutschen Jagdterrier-Clubs e. V.

Nach aktuellem Wissenstand muss die gesamte Buchhaltung der Untergliederungen in die Buchhaltung des Vereins übernommen werden (Vollständigkeitsgebot). Dabei ist es nicht ausreichend, nur den Saldo am Jahresende aufzunehmen (Saldierungsverbot).

Die Buchhaltung der Untergliederungen muss nach den Vermögens-bereichen unseres Clubs als gemeinnütziger Vereins aufgebaut sein:

  • Ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb Prüfungswesen
  • Zweckbetrieb Zuchtwesen
  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

Der Vorstand des DJT-Clubs e. V. hat in seiner Sitzung am 28. Okt. 2007 beschlossen, dass ab dem Geschäftsjahr 2008 in den Landes- und Arbeitsgruppen entsprechend und einheitlich verfahren werden muss.

Der Schatzmeister wurde beauftragt, entsprechende Anweisungen für die Geschäftsführung der Untergliederungen, einschließlich geeigneter Vordrucke zu erarbeiten und die Funktionsträger zu informieren.

Weiter wurde entschieden, dass, wegen ihrer bedeutsamen Funktion für die Geschäftsführer eine Schulung durchgeführt werden soll.

Wegen der Bedeutsamkeit dieser Schulung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit des Vereins hat der Vorstand des DJT-Clubs e. V. in seiner Sitzung am 15. März 2008 beschlossen, dass die Teilnahme für alle Geschäftsführer der Landes- und Arbeitsgruppen verbindlich ist.

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