Max Miller
Aufgaben als Stellvertr. Vorsitzender
Nach § 9 (1) und § 9 (3) der Satzung und gemäß § 26 BGB:
- die gesetzliche Vertretung des DJT- Club e.V.;
- die Unterstützung des Vorsitzenden in seinen Aufgaben bei Bedarf;
- die Vertretung des Vorsitzenden im Verhinderungsfall, der nicht nachgewiesen zu werden braucht.
Ferner zuständig für:
- die Redaktion des Nachrichtenblattes.