Josef Andritzky
Aufgaben als Hauptzuchtwart
Nach § 9 (5) der Satzung verantwortlich für:
- die Durchsetzung, Kontrolle und Weiterentwicklung der jagdlichen Leistungszucht auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen;
- die Überwachung, und Bearbeitung aller sich ergebender Entwicklungen, Erkenntnisse, Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Bluttypisierung einschließlich Abstammungsüberprüfung, Gentest auf PLL und sonstige Erbkrankheiten, in Zusammenarbeit mit dem Zuchtbuchführer;
- die Erarbeitung u. Überwachung der Zuchtordnung (ZO) sowie die Klärung auftretender Zweifelsfragen in Zusammenarbeit mit dem Zuchtbuchführer
- die Beratung der Züchter;
- die Durchführung von Züchterseminaren in Absprache mit dem Vorstand, ggf. in Zusammenarbeit mit der Stellvertreterin, dem ZBF oder anderer geeigneter Personen;
Gemäß § 8 (5) der Satzung beteiligt an Entscheidungen der Zuchtkommission (Zuchtbeirat, Haupt-zuchtwart und Zuchtbuchführer).
Ferner zuständig für:
- die züchterische Auswertung der Prüfungsergebnisse einschließlich Zuchtwertschätzung und den diesbezüglich mit dem TG-Verlag Gießen (EDV) zu führenden Schriftwechsel;
- die Weiterbildung der Landeszuchtwarte und Beauftragten gem. 6.2 der ZO;
- die Kontrolle und Weiterentwicklung der Idenditätskennzeichnung;
- die Prüfung von PLL-Fällen und entsprechende Meldungen gem. des Zuchtplanes LL einschließlich der erforderlichen Veröffentlichungen im Nachrichtenblatt;
- Zuchtangelegenheiten des IV-DJT;