Mitgliedschaft

Voraussetzungen gemäß der Satzung

Mitglied im Deutschen Jagdterrier-Club e. V. kann jede natürliche, volljährige Person werden, die berechtigt ist einen Jagdschein zu lösen, die Satzung, die Prüfungsordnung, die Zuchtordnung und alle sonstige Bestimmungen des DJT-Club e. V. anerkennt und willens ist, zum Wohle der Rasse zu wirken.

Nichtjäger aus dem Inland und Ausland werden nicht aufgenommen!

Zur Wahrung der Vereinsinteressen gemäß Art. 6 Absatz 1 f DSGVO erhebt, verarbeitet und nutzt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder sowie anlässlich von Vereinsveranstaltungen aller Art, gegebenenfalls auch Daten von Nicht-Mitgliedern bzw. von Hunden dieser Personen (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse).

Beachten Sie hierzu unbedingt unsere nachstehende Allgemeine Datenschutzerklärung!

Beachten Sie hierzu auch das Verzeichnis über Datenverarbeitungstaetigkeiten im DJT-Club e. V!

 

Mit der Aufnahme in den Deutschen Jagdterrier-Club e. V. werden Rechte und Pflichten aus der Satzung und allen sonstigen Bestimmungen des DJT-Clubs e. V. sowie aus den moralisch-ethischen und juristischen Grundsätzen über die waidgerechte Jagdausübung und den tierschutzgerechten Jagdhundeeinsatz übernommen.

Beachten Sie hierzu unbedingt unsere Satzung, die Prüfungsordnung und die Zuchtordnung!

Aufnahmeantrag

Einen Antrag auf Mitgliedschaft (mit Datenschutzerklärung und SEPA-Lastschrift-Mandat) können Sie nachstehend herunter laden.

Zum Ausfüllen von Hand (PDF-Datei):

 

Zum Ausfüllen am PC (Word-Datei):


Der Aufnahmeantrag ist im Original an den Leiter der zuständigen Landesgruppe zu senden, welcher ihn, nach Stellungnahme, an den Schatzmeister weiterleitet.

Der Deutsche Jagdterrier-Club e. V. gliedert sich
in die nachstehenden 14 Landesgruppen:

Bezüglich der Zuordnung zu unseren Landesgruppen gilt das Territorialprinzip, das heißt, der Antragsteller wird Mitglied derjenigen Landesgruppe, in deren Bereich er seinen Wohnsitz hat.

Arbeitsgruppen

Die Zugehörigkeit zu den 53 Arbeitsgruppen, den Untergliederungen unserer Landesgruppen ist freigestellt, in der Regel wird der Antragsteller Mitglied derjenigen Arbeitsgruppe, die seinem Wohnsitz am nächsten gelegen ist. (siehe Landesgruppen / Arbeitsgruppen)

Aufnahmegebühr

Für die Neuaufnahme in den Deutschen Jagdterrier-Club e. V. wird eine Aufnahmegebühr von 15,00 € erhoben.
Diese wird in der gleichen Weise wie der Mitgliedsbeitrag erhoben.

Mitgliedsbeitrag 

Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt generell (unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts innerhalb eines Kalenderjahres) ab 01.01.2018 50,00 €.

 Er ist jährlich bis zum 31. Januar des Geschäftsjahres für Bankabruf verfügbar zu stellen.

SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat

Voraussetzung einer Neuaufnahme von "Inländern" und Personen aus Ländern, in welchen das SEPA-Lastschrift-Verfahren möglich ist, ist die Vorlage einer Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift in Form eines SEPA-Basis-Lastschrift-Mandates.

Zahlung durch Überweisung

Mitglieder aus Ländern, in welchen das SEPA-Lastschrift-Verfahren nicht möglich ist, haben ohne weitere Aufforderung durch den DJT-Club e. V. den Beitrag am 01.02. jedes Jahres spesenfrei zu überweisen, das heißt, eine Rechnung wird nicht ausgestellt.

Aufnahmetermin und Zahlung, Gültigkeit und Bestätigung

Die Aufnahme von Neumitgliedern durch den Schatzmeister erfolgt zu Beginn jeden Monats bis einschließlich November.
Im Dezember erfolgt keine Neuaufnahme.

Personen aus Ländern, in welchen das SEPA-Lastschrift-Verfahren möglich ist

Ca. 10 Tage später erfolgt die Abbuchung der Aufnahmegebühr (zurzeit 15,00 €) und des Jahres-Mitgliedsbeitrages (ab 01.01.2018 50,00 €) in der Summe 65,00 € vom Konto des Neumitgliedes, für das ein SEPA-Lastschrift-Mandat vorliegt.

Sofern keine Rücklastschrift der Abbuchung erfolgt, erhält das Neumitglied einige Tage später (ca. 20. des Monats) vom Schatzmeister eine schriftliche Aufnahmebestätigung sowie je ein Exemplar der Satzung, der Prüfungsordnung und der Zuchtordnung.

Personen aus Ländern, in welchen das SEPA-Lastschrift-Verfahren nicht möglich ist

Der Schatzmeister erstellt eine schriftliche Aufforderung (per E-Mail oder auf dem Postweg) zur Zahlung durch Überweisung folgender Beträge:

1. Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € 

sowie aus organisatorischen Gründen und wegen des höheren Aufwandes:
2. Beitrag für das laufende Jahr (50,00 €) und Beiträge für die nächsten beiden Jahre (jeweils 50,00 €) als Vorauszahlung (Sa. 3 Jahresbeiträge), in der Summe 165,00 €.

Die Mitgliedschaft tritt erst in Kraft, wenn die o. a. Beträge bezahlt sind.

Wenn die Zahlung (bei SEPA-Lastschrift in der Regel etwa 10. des Monats) erfolgt ist, erhält das Neumitglied einige Tage später vom Schatzmeister eine schriftliche Aufnahmebestätigung sowie je ein Exemplar der Satzung und der Prüfungsordnung.

Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist, unabhängig von geleisteten oder geschuldeten Beitragszahlungen, nur bis zum 30. November des Kalenderjahres auf das Jahresende möglich, muss schriftlich beim Schatzmeister erfolgen und wird von diesem in schriftlicher Form bestätigt.

Führen auf Prüfungen des DJT-Clubs e. V. und des JGHV e. V.

Jagdscheininhaber

Gemäß 1.02 unserer Prüfungsordnung muss der Führer eines Hundes den Besitz eines eigenen, gültigen Jagdscheines nachweisen. Der Prüfungsleiter kann Ausnahmen in Einzelfällen zulassen, wenn sie aus züchterischen oder jagdlichen Gründen notwendig sind.

Als Gründe können nur anerkannt werden:

  • Jagdscheinanwärter,
  • langjährige Mitglieder und Führer im Rahmen der Besitzstandswahrung,
  • ehemalige Inhaber des kleinen Jagdscheines der ehemaligen DDR,
  • Familienangehörige bei Erkrankung des Führers.

Nachrichtenblatt (Vereinszeitschrift)

Mittels des Nachrichtenblattes, dem offiziellen Mitteilungsblatt, informiert der Deutsche Jagdterrier-Club e. V. vierteljährlich (März, Juni September, Dezember) unter anderem über Ausschreibungen von Prüfungen, Mitteilungen des Vorstandes und der Landesgruppen und Prüfungsergebnisse aber auch über interessanten Informationen für den Hundehalter, -führer und -züchter.

Der Bezug des Nachrichtenblattes ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Zuchtrecht und Zwingerschutz

Zuchtrecht und Zwingerschutz wird nur Mitgliedern erteilt, welche Inhaber eines gültigen deutschen Jahres-Jagdscheines sind.
Sie müssen die tierschutzgerechte und sachgemäße Haltung von Hunden sowie die tierschutzgerechte und sachgemäße Aufzucht und Haltung eines Wurfes gewährleisten.

Erforderlich sind auch ein Sachkundenachweis des DJT-Clubs für Züchter, hinreichende Betreuungszeit, sowie die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Haltung und Betreuung von Welpen über den üblichen Abgabezeitpunkt hinaus.

 

 

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