Landesgruppe Sachsen
- Details
- Zuletzt aktualisiert: Montag, 14. April 2025 09:54
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Die Landesgruppe Sachsen (LG-Nr. 14)
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Hinweise zu den Prüfungen:
Gebrauchsprüfung
Die Prüfung des Faches Schweiß erfolgt ausschließlich auf gespritzten Übernachtfährten.
Schlepp- und Ziehwild sind vom Hundeführer zu stellen.
Sächsische Brauchbarkeitsprüfung
Nennungsformulare sind bei den Schliefenwarten od. Prüfungsleitern anzufordern.
Für die Fachgruppe Stöbern (E) werden Hunde nur zugelassen, wenn ein Lautnachweis vorliegt.
Nenngelder: |
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Zuchtprüfung I | 30,00 € |
Zuchtprüfung II | 50,00 € |
Zuchtprüfung I und II | 60,00 € |
Gebrauchsprüfung | 100,00 € |
Verbandsstöberprüfung | 50,00 € |
Verbandsschweißprüfung: | |
Landeszuchtschau | 30,00 € |
Brauchbarkeitsprüfung; abhängig von FG Kombination |
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Nennungen sind an den Prüfungsleiter zu richten. Meldeschluss ist 4 Wochen vor Prüfungstermin. |
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Nenngelder bis 4 Wochen vor der Prüfung |
Schlieftermine 2025
Schlieftermine sind im aktuellen Nachrichtenblatt ersichtlich oder können mit weiteren Informationen bei Sven Kohlisch per Email oder per Whats-App unter Tel.: 0172-6176030 erfragt werden.
Anmeldungen erfolgen nur unter den folgenden Angaben und nicht telefonisch:
Name des Hundeführers, Rasse des Hundes und Erreichbarkeit für eventuelle Rücksprache.