Präsente an Vereinsmitglieder
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- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 20. April 2021 11:53
Folgende Aufmerksamkeiten (Zuwendungen) gegenüber Mitgliedern
sind bezüglich der Gemeinnützigkeit unschädlich / zulässig:
bis zu einem Betrag von 50,00 € je Ereignis
- aus Anlass eines persönlichen Ereignisses
(z. B. Geburtstag, Hochzeit wie Blumen, Geschenkkorb, Buch),
- aufgrund eines Jubiläums wegen langjähriger Vereinszugehörigkeit,
bis zur Obergrenze von 50,00 € insgesamt für alle Anlässe je Mitglied und Jahr:
- aufgrund eines besonderen Vereinsanlasses
(z. B. unentgeltliche od. ermäßigte Bewirtung bei Weihnachtsfeier, Hauptversammlung
oder Vereinsausflug)
- in Form von Präsenten an mithelfende Mitglieder
als Dank für bei einer Vereinsveranstaltung geleistete Arbeit.
Geldgeschenke sind nicht zulässig, die Ausgabe von Gutscheinen ist jedoch möglich.
Für Kranz- und Grabgebinde gelten angemessene Kosten ohne Begrenzung.