Internationale Vereinbarungen zum Zuchtwesen (Auslands-Verpaaarungen)

Rahmen-Zuchtordnung des IV-DJT

Die Schaffung einer Rahmen-Zuchtordnung des IV-DJT ist kurz- und mittelfristig nicht realisierbar.
Es liegt im Ermessen der Mitgliedsvereine auf freiwilliger und juristisch korrekter Grundlage die Voraussetzungen zur Zucht anzupassen, das heißt zu erhöhen.
Alle Mitgliedsvereine respektieren die überdurchschnittlich hohen Anforderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Deckungen mit ausländischen Paarungspartnern

Die, bereits vor Jahren getroffene und 2012 erneuerte Vereinbarung, dass Auslandsdeckungen in den Mitgliedsvereinen des IV-DJT ausschließlich über die jeweils betreffenden Zuchtverantwortlichen in gegenseitigem Einvernehmen genehmigt werden können, wurde 2015 noch einmal bestätigt.

Das heißt:
Rechtzeitig vor einer geplanten Verpaarung ist sowohl vom Rüden- als auch vom Hündinnenbesitzer der zuständige Zuchtverantwortliche seines Mitgliedsvereins (Landes) zu informieren.
Die beiden zuständigen Zuchtverantwortlichen sprechen diese geplante Paarung miteinander ab.
Nur bei einvernehmlich positivem Ergebnis der Absprache ist die geplante Ausandsdeckung zulässig.
Die Zuchtverantwortlichen informieren die betreffenden Hundebesitzer der geplanten Paarung in schriftlicher Form.
Vor einer schriftlichen Freigabe der Paarung durch den zuständigen Zuchtverantwortlichen ist die Paarung nicht zulässig.

Im Einzelnen ist Folgendes zu berücksichigen:
Beide Paarungspartner müssen Leistungen in Bauarbeit, Wasserarbeit, Spurarbeit (Nase u. Spurlaut) nachgewiesen haben.
Beide Paarungspartner müssen in ihrem Heimatland eine eine Zuchtzulassung haben.
Der Genotyp beider Paarungspartner muss bekannt sein (N/N, N/N*, N/m).  

Spezielle Regelung in Deutschland:

Deckungen deutscher Rüden mit ausländischen Hündinnen sind nur zulässig, wenn der Rüde reinerbig normal (PLL-N/N oder PLL-N/N*) ist (siehe Punkt 5. Zuchtplan zur Bekämpfung der PLL).
Deutsche Hündinnen dürfen nur von ausländischen Rüden gedeckt werden, sofern die DNA des Rüden und seiner Eltern (beim TG-Verlag) hinterlegt ist.
Die Abstammung des Deckrüden muss korrekt sein (siehe Punkt 2. Zuchtplan zur Bekämpfung der PLL).
Deutsche Hündinnen mit dem Genotyp N/m dürfen nur mit ausländischen Rüden des Genotyps  N/N oder N/N* gedeckt werden (siehe Punkt 5. Zuchtplan zur Bekämpfung der PLL).

Spezielle Regelung in Österreich:

Zusätzliche Voraussetzung, dass ein ausländischer Rüde in Österreich als Deckrüde verwendet werden darf, ist, dass er ein "Naturleistungszeichen unter der Erde" hat.

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